Bedeutung von Langwaffe

Der Begriff Langwaffe bezieht sich auf eine Art von Schusswaffe, die insgesamt eine Länge von mehr als 60 Zentimetern aufweist. In den meisten Rechtsprechungen umfassen Langwaffen typischerweise Gewehre und Schrotflinten. Die Definition ist rechtsrelevant und wird in Deutschland vom Waffengesetz (WaffG) festgelegt. Langwaffen sind im Allgemeinen für das präzise Schießen auf größere Entfernungen konzipiert. Sie verfügen über längere Läufe, welche die Genauigkeit durch eine höhere Geschwindigkeit und stabilere Flugbahn des Projektils verbessern. Da Langwaffen aufgrund ihrer Größe und Form schwieriger zu verstecken sind, werden sie hauptsächlich für sportliche Zwecke, Jagd oder militärische Einsätze verwendet, weniger jedoch für kriminelle Aktivitäten. Im Vergleich zu Kurzwaffen, die weniger als 60 cm lang sind, sind die Anforderungen für den Besitz und die Verwendung von Langwaffen in vielen Ländern oft strenger geregelt. Die Sicherheitsstandards für den Transport, die Lagerung und den Einsatz von Langwaffen sind ebenfalls in der Regel höher.