Bedeutung von Ordonnanzwaffe

Ordonnanzwaffe bezeichnet allgemein eine standardisierte Waffe, die offiziell von Streitkräften eingeführt und verwendet wird. Dieser Begriff wird vor allem im militärischen oder polizeilichen Kontext verwendet. Der Zweck der Standardisierung liegt in der Vereinheitlichung von Schulung, Wartung, Versorgung mit Munition und Ersatzteilen. Darüber hinaus sind Ordonnanzwaffen von hoher Qualität und Zuverlässigkeit, da sie unter den anspruchsvollsten Bedingungen im Feldeinsatz funktionieren müssen. Typische Beispiele sind das G3 Gewehr bei der Bundeswehr oder die Glock Pistole bei verschiedenen Polizeieinheiten. Man bezeichnet eine Waffe auch dann noch als Ordonnanzwaffe, wenn sie offiziell schon ausgemustert wurde, aber immer noch im Gebrauch ist. Von besonderer Bedeutung sind Ordonnanzwaffen auch im Schießsport, wo sie in eigenen Disziplinen verwendet werden. Hier wird oft mit historischen Ordonnanzwaffen geschossen, die aus den verschiedensten Epochen stammen können.