Bedeutung von Berechtsame

Berechtsame ist ein spezifischer Begriff aus der Bergmannssprache und bezeichnet das Nutzungsrecht an bestimmten Grubenfeldern. Das bedeutet, der Berechtsame ist im Besitz einer besonderen Erlaubnis, gewisse Ressourcen aus einem definierten Stück Land zu gewinnen. Dieser Ausdruck ist historisch geprägt und in der modernen Sprache des Bergrechts wird eher von einer Bergbauberechtigung gesprochen. Der Ursprung des Abbaurechts stammt aus dem preußischen Berggesetz des 19. Jahrhunderts. Ihm zufolge war der Besitzer von Grund und Boden nicht automatisch berechtigt, die darunter befindlichen Bodenschätze zu fördern. Hierzu musste er die sogenannte Berechtsame vom zuständigen Bergamt erwerben. Das Konzept ist bis heute relevant, da die Ausbeutung von Rohstoffvorräten häufig eine Sondergenehmigung erfordert, um sicherzustellen, dass Umwelt-, Sicherheits- und Eigentumsrechte gewahrt bleiben.