Bedeutung von Verleihung

In der traditionellen Bergmannssprache bezeichnet der Begriff "Verleihung" einen rechtlichen Akt, bei dem der Landesherr Bergwerkeigentum an einen Bergbauunternehmer oder eine Bergbaugesellschaft vergibt. Diese Praktik geht auf mittelalterliche Zeiten zurück, als der Bergbau eine wichtige Einkommensquelle für den Adel und den König war. In diesem Zusammenhang stellt die Verleihung keine einfache Übertragung von Eigentum dar, sondern eine Lizenz oder ein Privileg, bergbauliche Aktivitäten an einem bestimmten Ort durchzuführen. Die Bedingungen der Verleihung wurden in sogenannten Bergordnungen festgelegt, die die Rechte und Pflichten des neuen Besitzers des Bergwerkseigentums regelten. So konnte der Landesherr durch die Verleihung Einnahmen aus Abgaben, Gebühren oder Zehnten generieren und gleichzeitig die Kontrolle über die wertvolle Ressource behalten.