Bedeutung von Gewerkschaft

Eine Gewerkschaft, im Kontext der Bergmannssprache, bezeichnet nicht eine Organisation zur Vertretung von Arbeitnehmerinteressen, wie wir sie heute kennen, sondern eine historische Unternehmensform im Bergbau. Sie war bis zum Inkrafttreten des Bundesberggesetzes im Jahr 1980 zulässig. Diese Bergbau-Gewerkschaften waren Zusammenschlüsse von Grubenbesitzern, sogenannten Gewerken, die gemeinsam den Bergbau betrieben. Die Gewerken kauften Anteile an einer Grube und verdienten entsprechend dem Anteil ihrer Beteiligung an den Erträgen der Grube. Diese Anteile wurden Kuxe genannt. Jeder Gewerke war somit gleichzeitig auch ein Teilhaber des Unternehmens. Die Verantwortung für das operative Geschäft lag oft bei den sogenannten Berghauptmännern. Die Organisationen, also die Bergbau-Gewerkschaften, waren in der Lage, rechtlich als eigenständige Personen zu agieren. Sie konnten beispielsweise vor Gericht klagen oder verklagt werden. Trotz der Änderungen im Bergbaurecht sind einige dieser Bergbaugewerkschaften bis heute aktiv, allerdings in angepasster Form und mit einem deutlich veränderten Aufgabenbereich.