Bedeutung von kleines Jagdrecht

Das "kleine Jagdrecht" ist ein Fachbegriff aus der Jägersprache und bezeichnet das Recht des Grundeigentümers, auf seinem eigenen Grundstück in einem befriedeten Bezirk, die Fallenjagd auszuüben. Dieses Jagdrecht beschränkt sich allerdings nur auf bestimmte Tierarten, hauptsächlich Kaninchen und Steinmarder, das heißt, es dürfen nur diese Tiere gejagt werden. Ein befriedeter Bezirk ist ein Gebiet, in dem die allgemeine Jagd durch Recht oder Gesetz eingeschränkt oder ausgeschlossen ist. Somit bleibt das Jagdrecht zwar beim Eigentümer, ist aber begrenzt auf das "kleine Jagdrecht". Es dient dem Schutz des Eigentums und der Kontrolle von Tierpopulationen, die Schäden an Kulturen oder Gebäuden verursachen könnten. Eine entsprechende Genehmigung für das Ausüben des kleinen Jagdrechts muss in der Regel bei den zuständigen Behörden beantragt werden.